20.02
Merkel: Rückenwind für digitale Bildung
Die Bundesregierung will der digitalen Bildung in Deutschland einen kräftigen Schub verleihen, erklärt die Bundeskanzlerin in
ihrem aktuellen Podcast. „Unser Leben ist digitaler geworden“, so Merkel mit Blick etwa auf digitalen Schulunterricht oder
virtuelle Hörsäle in Zeiten der Pandemie. Auch wenn all dies aus der Krise geboren sei – „wir können es auch als Rückenwind
sehen“, erklärt Merkel. Deshalb hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit Bildungsministerin Anja Karliczek die „Initiative Digitale
Bildung“ ins Leben gerufen. Am kommenden Montag findet die digitale Auftaktveranstaltung statt. Merkel berichtet über
die Ziele der Initiative und wirbt für eine neue Lern-App.
Mittwoch, 10. Februar 2021
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des
Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern
innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50
in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter
reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Dafür
sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender
sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um
die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen
Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche
Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert
das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen,
bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung
des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen,
wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden,
weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte
abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.
Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein
Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer
Dank und Respekt.
Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei
entsprechender
Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung
unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle
Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin
gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend
anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus
einzudämmen:
a) Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend,
auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in
Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer
weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der
Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
b) Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben
eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln
sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c) In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich
Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.
d) Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und
für überregionale tagestouristische Ausflüge.
3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich.
Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten
es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf,
die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem
Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot
zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken
getragen werden.
4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer
Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher
als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer
möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und - lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren.
Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer
Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der
jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der
Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.
6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann
der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner
durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder
einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen,
um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den
Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und
gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe,
damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der
Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden
die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder
ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.
8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die
Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie
verabredet, die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder
vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen den weiteren
Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der
Impfkapazitäten schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und
etwaige Verzögerungen von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives
Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von besonderer
Bedeutung.
9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot
gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar.
Bund und Länder werden alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes
Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das
Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in
einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der
Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit
welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die Unterstützung bei der
Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen
Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern
fortgeführt.
11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei
Millionen Tests pro Woche auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu
machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung
des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten
für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein
weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests
in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die
für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei
erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer
Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.
12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche
Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen
ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den
nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten
Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des
EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der
Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung
gebracht werden soll.
13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen.
Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System)
zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben
sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen
Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen
SORMAS- X und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.
14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren.
Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich
eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und damit
auch für die Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen
und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen
Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen
und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem Bundeshaushalt
wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen.
Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung
am 3. März 2021 erneut beraten.
Protokollerklärung:
TH: Thüringen betont die Bedeutung einer von den Ländern und dem Bund zu erarbeitenden Strategie des Pandemiemanagements und
erwartet, dass diese Strategie für alle gesellschaftlichen Bereiche klare und transparente Perspektiven enthält. Sowohl für eine Verbesserung
des Infektionsgeschehens, aber auch für den Fall einer Verschlechterung.
Die bereits am 19. Januar 2021 in der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin
vereinbarte Arbeit an dieser Strategie muss nun – unter Einbeziehung der u.a. von den
Ländern Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Thüringen vorgelegten Vorschläge – unverzüglich erfolgen und rechtzeitig vor
der kommenden Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin abgeschlossen
sein.